Das erklärte Ziel: Abschied von der Glühbirne

Seit dem 1. September 2009 wird es immer schwieriger, Glühlampen bei stationären Händlern und im Internet zu finden. Grund dafür ist eine EU-Richtlinie, die den Abschied von der Glühbirne zum erklärten Ziel hat. Die Umsetzung wird durch einen Stufenplan zeitlich und inhaltlich geregelt. Jeweils im September des jeweiligen Jahres tritt eine neue Stufe in Kraft. Dadurch sollen die Verbraucher schrittweise darauf hin geführt werden, Glühlampen und andere besonders energieintensive Lichtprodukte durch Energiesparlampen und LED-Lampen zu ersetzen. Immerhin gehen bei herkömmlichen Glühbirnen 95 Prozent der Energie als Abwärme verloren. Abgesehen vom Nutzen für die Umwelt sind dies auch Kosten, welche durch den Austausch der Lampen durch effektivere LED-Leuchten eingespart werden. Die damit verbundenen Energiekennzeichnungspflichten, welche die Lieferanten einhalten müssen, bringen zusätzlich mehr Transparenz. Somit haben energiebewusste Verbraucher die Möglichkeit, zuverlässige Informationen über die eingesetzten Leuchten zu finden.

Der Stufenplan im Detail:

  • 1. September 2009: Keine 100-Watt-Glühbirnen dürfen mehr ausgeliefert werden. Dies gilt auch für alle Lampen, die mattiert sind.
  • 1. September 2010: Die Auslieferung von 75-Watt-Lampen ist ebenfalls verboten.
  • 1. September 2011: Die Hersteller dürfen ab diesem Zeitpunkt auch keine 60-Watt-Glühbirnen mehr in Umlauf bringen.
  • 1. September 2012: Nun verschwinden nach und nach sämtliche Glühlampen mit mehr als 7 Watt, sie dürfen nicht mehr ausgeliefert werden.
  • Seit 2016 ist die Energieeffizienzklasse B Mindeststandard für Lampen. Somit sind Halogenlampen ebenfalls außen vor, welche diese Anforderung nicht erfüllen.


Haben Händler noch Restbestände vorrätig, die nicht dem geltenden Standard entsprechen, dürfen sie diese durchaus anbieten. Auch die Endverbraucher können ihre gekauften Lampen weiterhin verwenden, ohne rechtliche Bedenken haben zu müssen. Die Richtlinie betrifft nur die Auslieferung der entsprechenden Leuchten.

Bestimmte Lampen, welche die Energieeffizienzklasse B nicht erreichen, sind ausgenommen vom Verbot durch die EU-Richtlinien. Dabei handelt es sich um Lampen, die nicht für die Raumbeleuchtung geeignet sind. Dazu zählen Lampen

  • für Pflanzenlicht, auch Wachstumslampen genannt, ohne deren Helligkeit viele Pflanzen in geschlossenen Räumen nicht überleben können.
  • für die UV-C Entkeimung
  • für Blitzapparate in Fotokameras, für Fotokopierer oder Projektoren.
  • für Aquarien und Terrarien.
  • für Kühlschränke, Backöfen oder Mikrowelle.
  • für den Einsatz in der Medizin, zum Beispiel Infrarotlampen.
  • mit weniger als 30 Lumen (lm), die unter anderem bei Dekorationen ihren Einsatz finden.
  • für die Signalgebung, zum Beispiel bei Ampeln und Flugplatzbefeuerung.
  • für die Fahrzeugbeleuchtung.
  • die mit Batterie betrieben werden.


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